Avv. Franco Lettieri
BERUFLICHE TÄTIGKEIT
Inhaber und Mitgründer der Kanzlei Lettieri sowie Leiter ihrer strafrechtlichen Abteilung
Für die zur Stärkung der Freundschaft und des deutsch-italienischen Austausches, seit 1979 ununterbrochen auf allen Ebenen geleistete Tätigkeit hat er besondere Verdienste gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erworben, in deren Anerkennung er 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse durch Bundespräsident von Weizsäcker und 2014 – als einziger italienischer Jurist – mit dem großen Verdienstkreuz durch Bundespräsident Gauck ausgezeichnet worden ist. Da es nicht möglich ist, an dieser Stelle alle Tätigkeitsbereiche zu vertiefen, für welche der deutsche Staat besagte hohe Auszeichnungen verliehen hat (von Wirtschaft bis Sport, von Musik bis Kunst, von Literatur über Wissenschaft bis zur Universität, s. Lebenslauf), werden im Folgenden allein die Tätigkeiten im Bereich des Beruflichen, des Wissenschaftlichen, der Mitgliedschaften, der Tagungen, der Kongresse und der großen Veranstaltungen zusammengefasst.
In der Anwaltskammer Salerno eingetragener und vor dem Kassationshof und allenanderen weiteren italienischen hohe Gerichtsbarkeiten zugelassener Strafverteidiger
Eingetragen in Italien in der Liste der akkreditierten Anwälte der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Rom und des Honorarkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Napoli
Vorwiegende Arbeitsgebiete: Strafrecht im Allgemeinen, insbesondere Verbrechen gegen das Vermögen (Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, betrügerische Zahlungsunfähigkeit, Unterschlagung, Hehlerei, Geldwäsche usw.), gegen die öffentliche Verwaltung (Bestechung, Erpressung im Amt, Amtsunterschlagung usw.), gegen die öffentliche Ordnung (kriminelle Vereinigung usw.), gegen die öffentliche Unversehrtheit (Massenmord, Brandstiftung, Schiffbruch, Flugunglück usw.), gegen die Person (Tötung, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, sexueller Missbrauch usw.), gegen die Familie (Misshandlungen in der Familie, Verletzung der Fürsorgepflichten gegenüber der Familie usw.), gegen Tiere, Verkehrsstrafrecht, Luftfahrtstrafrecht, Seestrafrecht, Arzthaftung, europäischer Haftbefehl, Auslieferung, mit besonderem Bezug zum juristischen Austausch mit den deutschsprachigen Ländern
Unterstützung auch im Fall der Löschung von Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS)
Beratungen und Gutachten für italienische und deutsche Mandanten, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen, in beiden Sprachen
Beauftragung als Inspektor in Vertretung der Justizministerin Frau Cartabia in den Bozener Anwaltsprüfungsausschüssen – Sitzung 2021
WISSENSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT
Autor zahlreicher sowohl in Italien als auch in Deutschland Publikationen in italienischer und deutscher Sprache, darunter „der italienische Strafverteidiger im Wirbelwind der Krise der Justiz in Europa“, veröffentlicht 2011 in deutscher Sprache im Jahrbuch für italienisches Recht und in italienischer Sprache 2013 in der Cassazione Penale (Zeitschrift, in welcher er über Themen des deutschen Strafrechts und Strafprozessrechts seit 1991 schreibt)
Er hat zahlreiche Vorträge in italienischer Sprache in Italien gehalten, auf Einladung u.a. von Anwaltskammern, der italienischen Vereinigung von jungen Anwälten, des nationalen Anwaltsvereins, sowie Vorträge in deutscher Sprache in Deutschland, auf Einladung u.a. vom Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz, der Europäischen Rechtsakademie (als erster italienischer Strafrechtler), von Universitäten, der Polizeiakademie und des Landeskriminalamts in Deutschland und des Deutschen Anwaltsvereins für sein 2011 in Straßburg gefeiertes 150jähriges Jubiläum
Er hat von 2008 bis 2012 die Fortbildung der salernitanischen Anwälte im europäischen Recht und in Rechtsvergleichung mit 20 Veranstaltungen über vielfältige, vor allem die deutsche Rechtsordnung betreffende Themen betreut
MITGLIEDSCHAFTEN
Italienisches Mitglied des Deutschen Juristentags
Gründungsmitglied der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier
Außerordentliches Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Seit 2010 Generalsekretär der italienischen Schwestergesellschaft der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen (seit 1994 Vorstandsmitglied, seit 1984 ordentliches Mitglied)
KONGRESSE UND GROßE VERANSTALTUNGEN
Er nimmt seit jeher und regelmäßig an den von den o.g. Vereinigungen organisierten Veranstaltungen sowie an anderen Tagungen und Kongressen in Italien und Deutschland teil.
Er hat zahlreiche Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse, stets über deutsch-italienische Themen und unter Teilnahme herausragender Juristen und großer Persönlichkeiten (Botschafter, Minister, Generalstaatsanwälte, Präsidenten des Kassationshofs und des Verfassungsgerichts) aus beiden Ländern organisiert, darunter:
1991: Kongress in Salerno über „Quellen und Grundsätze des deutschen Rechtssystems und seine Besonderheiten im Vergleich zum italienischen Rechtssystem“
1992: Kongress in Salerno über „Stand der Anwendung der europäischen Menschenrechtskonvention in den nationalen Prozessordnungen Italiens, Deutschlands und Österreichs“
1993: Tagung in Salerno über „Die Korruption in der Führungsschicht in Italien und Deutschland“
1994: XV. Kongress in Salerno der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
1995: Podiumsdiskussion in Salerno über „Massenmord von Caiazzo“
1996: Seminar beim Generalkonsulat Deutschlands in Neapel über die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität in Süditalien anlässlich des Besuchs einer Delegation von Abgeordneten des sächsischen Landtags – Arbeitskreis I „Verfassung und Recht“
1998: Kongress in Salerno über „Standort Deutschland – Marktchancen für kleine und mittlere italienische Unternehmen“
2000: Forum in Piacenza über „Rolle und Laufbahn des Staatsanwaltes in Italien und Deutschland“, zusammen mit der Camera Penale und AIGA Piacenza
2002: Mitwirkung als Experte der strafprozessualrechtlichen Rechtsvergleichung an der Organisation der Tagung in Salerno zum italienischen und deutschen Jugendstrafrecht
2003: Mitwirkung an der Organisation als Experte der strafprozessualrechtlichen Rechtsvergleichung des Kongresses in Salerno zum Thema „Die internationale Zusammenarbeit in der EU und der europäische Haftbefehl“
2004: Seminar über „Die Anwendung des italienischen Rechts seitens des deutschen Richters“ zusammen mit der Universität Federico II Neapel
2004: Organisation und Leitung zusammen mit Prof. Dr. Klaus Schmidt der Studienreise einer Delegation von Richtern und Staatsanwälten des OLG-Bezirkes Salerno bei der ERA Trier, der Gerichtsstellen Koblenz und dem Justizministerium Mainz auf Einladung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz
2007: Mitwirkung als Experte der Rechtsvergleichung an der Organisation der Tagung in Salerno zum Thema „Familie und Schaden“
2007: Kongress an der Universität Napoli Federico II über „Auf dem Weg zu einem europäischen Justizsystem“
2010: Tagung in Salerno über „Die Bekämpfung von Stalking in Italien und Deutschland“
2011: Tagung in Salerno über „Die Patientenverfügung: die deutsche Regelung und die italienische Antwort“
2011: Tagung in Salerno über „Die Mediation: die italienische Regelung und die deutsche Antwort“
2012: Tagung in Salerno über „Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer: Das Gesetz Pinto und das entsprechende neue deutsche Gesetz“
2012 Mitwirkung als Generalsekretär auf italienischer Seite an der Organisation des XXIV. Kongresses der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi in Hamburg
2012: Tagung in Salerno über „Die Scheidung und ihre Auswirkungen in Italien und Deutschland: Ein „dialogischer“ Vergleich“
2012: Tagung in Salerno über „Berufsethik der italienischen Anwälte und die Berufsethik der deutschen Anwälte“
2013: Mitwirkung als Generalsekretär an der Organisation der Tagung in Monza der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
2014: Tagung in Vallo della Lucania über „Das Familiengericht: Die deutsche Realität und die italienische Perspektive“
2014: Mitwirkung als Generalsekretär an der Organisation des XXV. Kongresses in Mailand der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
2016: Leiter der Kontakte mit dem Vertreter Deutschlands an dem europäischen Kongress in Bologna über „Das Feindstrafrecht. Die Terrorismusbekämpfung und Strafrecht (nach Paris, dem 13. November): europäische Strafverteidiger im Vergleich“
2016 Mitwirkung als Generalsekretär auf italienischer Seite an der Organisation des XXVI. Kongresses der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi in München
2017: Mitwirkung als Generalsekretär an der Organisation der Tagung in Triest der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
2018: XXVII. Kongress in Salerno der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
2019: Mitwirkung als Generalsekretär an der Organisation der Tagung in Rom der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen
2020: Webinar der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi über “Das Schmerzensgeld der Hinterbliebenen in Deutschland”
2021: Webinar der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi über „Die Justiz in Deutschland in der Pandemie-Zeit”
2022: Mitwirkung als Generalsekretär auf italienischer Seite an der Organisation des XXVIII. Kongresses der Associazione per gli scambi culturali tra giuristi italiani e tedeschi in Leipzig